Kurzzeitpflege

Die Kurzzeit-/ und Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege:

Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen (56 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen bezuschussen die Kurzzeitpflege für alle Bedürftigen der Pflegegrade 2-5 bis zu 1612,00 Euro. Unterbringung und Verpflegung, sowie die Invetitionskosten sind vom Patienten selbst zu tragen (Eigenanteil). Unter den gleichen Bedingungen besteht bis zu 6 Wochen (42 Tage) und 1612,00 Euro im Jahr die Möglichkeit der Verhinderungspflege.

Zum Thema Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege beraten wir Sie gerne.

Setzen Sie sich hierzu mit und in Verbindung. Sie erreichen uns unter: Tel. 0961 744 833 70.